AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Einzelfirma Bianca Bauer für Kommunikations- und Projektleitungsaufträge in der Schweiz.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der Einzelfirma Bianca Bauer (nachfolgend "Bianca Bauer") im Bereich Kommunikation und Projektleitung in der Schweiz. Mit der Beauftragung von Bianca Bauer akzeptiert der Kunde diese AGB. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website von biancabauer.com veröffentlichte Fassung der AGB.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und Bianca Bauer kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot von Bianca Bauer schriftlich oder mündlich bestätigt. Dies kann auch eine schriftliche Bestätigung via Email sein. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
2. Leistungen
Im Rahmen der Dienstleistungen von Bianca Bauer fallen diverse Tätigkeiten wie Beratungsmandate für digitale und analoge Kommunikation, das Erstellen von Kommunikationsstrategien und- Kampagnen, die Konzeption und Produktion von digitalem und analogem Content (Bild, Text, Video, Corporate Design, Logos, Grafiken, Social Media Inhalte, Print, Banner), das Projektmanagement in Kommunikationsprojekten, sowie die Planung und Durchführung von Workshops, Teamschulungen und Weiterbildungen.
Ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch zwischen Bianca Bauer und dem Kunden ist möglich. Wenn beide Parteien Interesse an einer Zusammenarbeit haben, wird dem Kunden eine schriftliche Offerte zugesandt. Wenn der Kunde die Offerte annimmt, gilt sie als verbindlicher Auftrag und als Vertrag im Sinne des Schweizerischen Obligationenrechts.
Im Falle von Änderungen an den vereinbarten Leistungen gemäss der Offerte können diese in gegenseitigem Einverständnis angepasst werden. Sollten sich aufgrund von Anpassungen die ursprünglich vereinbarten vertraglichen Leistungen erheblich verringern, verpflichten sich die Parteien, eine angemessene Entschädigung für den Vergütungsausfall zu vereinbaren.
2.1 Änderungen der Leistungen
Änderungen an den vereinbarten Leistungen können nur in beidseitigem Einverständnis vorgenommen werden. Sollten solche Änderungen dazu führen, dass wesentliche Bestandteile der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarungen gestrichen werden müssen, werden die Parteien eine angemessene Entschädigung für den entgangenen Vergütungsanspruch vereinbaren.
Falls die Umsetzung der gewünschten Änderungen Auswirkungen auf die Vertragsbedingungen hat, wie beispielsweise den Aufwand des Auftragnehmers oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, wie eine Erhöhung der Vergütung und / oder die Anpassung von Terminen.
3. Sorgfalt und Verpflichtung
Bianca Bauer verpflichtet sich, alle Leistungen unter Berücksichtigung der individuellen Situation und Bedürfnisse des Kunden mit grösster Sorgfalt durchzuführen und unter Berücksichtigung der individuellen Situation und Bedürfnisse des Auftraggebers. Bianca Bauer erbringt die im Vertrag vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und unter Berücksichtigung der vorhandenen Fachkompetenz.
Alle projektbezogenen Informationen werden vertraulich behandelt. Bianca Bauer verpflichtet sich, objektiv und im Einklang mit den Zielen des Kunden zu handeln. Bianca Bauer hat das Recht, Mitarbeiter:innen, fachkundige Dritte sowie Subunternehmer:innen im In- und Ausland zur Erbringung der vereinbarten Leistungen heranzuziehen, sofern dies sinnvoll ist.
Bianca Bauer informiert den Kunden regelmässig über den Fortschritt des Projekts. Sollte es während eines Projekts zu Verzögerungen oder Schwierigkeiten kommen, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert. Genauso verpflichtet sich der Auftragsgeber dazu, interne Dokumente, Unterlagen und Informationen von Bianca Bauer vertraulich und mit Sorgfalt zu behandeln.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die von Bianca Bauer erbrachten Leistungen gemäss dem Angebotspreis und eventueller Mehrkosten innerhalb der Zahlungsfrist zu bezahlen, sofern diese vorher kommuniziert wurden.
Der Kunde muss bei der ordnungsgemässen Ausführung des Auftrags mitwirken, indem er alle notwendigen Informationen und Unterlagen (Briefing) vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellt.
Der Kunde muss über alle relevanten Vorgänge informieren, die für die Leistungserbringung von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Kosten für den Mehraufwand zu tragen, der entsteht, wenn Arbeiten aufgrund von falschen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben und Instruktionen wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Der Kunde muss auf gesetzliche oder behördliche Vorschriften aufmerksam machen, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist Bianca Bauer berechtigt, Termine und Fristen zu verschieben und vom Kunden Ersatz für zusätzliche Aufwendungen und Auslagen zu verlangen, die durch die Nichteinhaltung der Pflichten des Kunden entstehen. Darüber hinaus kann Bianca Bauer die Leistung zurückhalten und/oder die Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder Teile davon aussetzen.
Der Kunde ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen (Fotos, Logos usw.) auf bestehende Urheber-, Kennzeichen- und andere Rechte Dritter zu überprüfen und gegenüber der Auftragnehmerin zu gewährleisten, dass die Verwendung dieser Unterlagen und Informationen keine Rechte Dritter verletzen. Bianca Bauer ist nicht verpflichtet, das Vorhandensein solcher Rechte Dritter zu überprüfen und haftet nicht für Verletzungen.
Wenn Bianca Bauer wegen einer Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen wird, hat der Auftraggeber bzw. Kunde von Bianca Bauer diese vollständig zu übernehmen (einschliesslich eventueller Anwalts- und Gerichtskosten). Der Kunde hat alle Nachteile gegenüber Bianca Bauer zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
5. Urheberrecht
Bianca Bauer behält die Urhebernutzungsrechte an den von ihr erstellten Arbeiten wie z.B. Kommunikationskampagnen, Kommunikationskonzepten, Design-Entwürfen, Grafiken, Texten, Bildern, Claims, Texte und Ton. Bianca Bauer ist berechtigt, die Urheberschaft an ihren Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen. Die Nutzung der von Bianca Bauer erstellten Werke ist ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages erlaubt und der Umfang ergibt sich aus einem separaten Vertrag oder aus der Offerte. Der Kunde darf die Werke nicht bearbeiten oder verändern und jede Verwendung ausserhalb des Auftrags oder jede weitere Nutzung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung von Bianca Bauer. Die widerrechtliche Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken oder Konzeptideen führt zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von CHF 10’000.00.
6. Buyouts
Die Buyouts sind für die Verwendung der Inhalte auf die vereinbarten Plattformen beschränkt. Sofern nicht anders notiert, liegt keine zeitliche Einschränkung vor. Falls die Inhalte und Werbemittel auf weiteren Kanälen, die nicht in der Offerte festgelegt wurden, für Werbezwecke verwendet werden, fallen weitere Buyout-Kosten gemäss www.ssfv.ch an.
7. Vergütung und Honorar
Die erste Besprechung für einen Auftrag sowie sachdienliche Verhandlungen sind kostenfrei und unverbindlich für beide Parteien. Verhandlungen und Vorleistungen, die über das Erstellen von einer Offerte hinausgehen, sind entschädigungspflichtig. Alle Barauslagen sind vom Kunden gegen Vorlage entsprechender Quittungen zu ersetzen. Die Höhe des Honorars von Bianca Bauer wird entweder nach Zeitaufwand (Stundenhonorar gemäss aktueller Tarifliste) oder nach einer festen Vereinbarung (Budget) berechnet, die in einem separaten Vertrag oder einer Offerte festgelegt ist. Wenn nichts anderes vereinbart ist, richtet sich der Vergütungsanspruch von Bianca Bauer grundsätzlich nach der vereinbarten Vergütung.
7.1 Mehraufwand
Wenn sich jedoch in der Folge herausstellt, dass der effektive Aufwand von Bianca Bauer für die Auftragserfüllung erheblich grösser ausfällt und die vereinbarte Vergütung um 10% oder mehr überschreitet, ist die Agentur berechtigt, dem Kunden zusätzlich den gesamten Mehraufwand auf Stundenbasis gemäss aktueller Tarifliste nach effektivem Aufwand in Rechnung zu stellen. Bianca Bauer gibt dem Kunden den notwendigen Mehraufwand, soweit möglich, rechtzeitig bekannt. Falls Bianca Bauer zusätzlichen Mehraufwand hat, der aufgrund von geänderten Verhältnissen oder Vorgaben des Kunden entsteht, für welche der Kunde einzustehen hat, darf die Agentur diesen Mehraufwand unabhängig von der prozentualen Überschreitung der vereinbarten Vergütung dem Kunden auf Stundenbasis gemäss aktueller Tarifliste nach effektivem Aufwand in Rechnung stellen.
7.2 Unentgeltliche Leistungen
Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos. Bianca Bauer erbringt danach keine unentgeltlichen Vorleistungen und ist berechtigt, ein Honorar für die Ausarbeitung von Vorschlägen über geplante Aktivitäten zu verlangen. Das Honorar wird entweder gemäss einem separaten Vertrag oder einer Offerte festgelegt. Falls sowohl ein Vertrag als auch eine Offerte fehlen, bemisst sich das Honorar nach dem Stundenaufwand gemäss branchenüblichen Ansätzen.
7.3 Auftrags Annulation
Falls ein Auftrag umfangmässig stark reduziert oder annulliert wird, hat Bianca Bauer Anspruch auf das Honorar für die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Arbeit. Darüber hinaus hat die Auftragnehmerin das Recht, auf Ersatz der Unkosten und Vorleistungen von Dritten sowie auf Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden. Bianca Bauer darf ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrages anderweitig verwenden.
7.4 Zahlungen
Der Kunde hat Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen bis zu dem in der Rechnung genannten Fälligkeitsdatum oder innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Bei fehlender Angabe eines Fälligkeitsdatums oder einer Zahlungsfrist, gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Datum der Rechnung. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde automatisch im Verzug, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. In diesem Fall kann Bianca Bauer Verzugszinsen geltend machen und alle weiteren Leistungen ganz oder teilweise einstellen.
8. Rücktritt Vertrag
Bianca Bauer ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:
die Erfüllung der Dienstleistungen von Bianca Bauer aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Ansetzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Ersuchen von Bianca Bauer weder Vorauszahlungen leistet noch eine taugliche Sicherheit anbietet;
der Kunde gegen Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB verstösst oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt, welcher eine Fortsetzung des Vertrages für Bianca Bauer unzumutbar macht. Erklärt Bianca Bauer den Rücktritt vom Vertrag, schuldet der Kunde ihr die bislang entstandene Vergütung sowie den Ersatz sämtlicher bislang für sie entstandenen Kosten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch Bianca Bauer bleibt vorbehalten.
9. Haftung
Bianca Bauer gewährleistet keine Garantie für Erfolg oder Viralität einer Kampagne. Bianca Bauer übernimmt nur die Haftung für Schäden des Kunden bei rechtswidriger Absicht und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden oder sonstige indirekte Schäden ist ausgeschlossen. Auch die Haftung von Bianca Bauer für Handlungen von Hilfspersonen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
10. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
11. Beendigung des Vertrages
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeiten oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.
12. Salvatorische Klausel
Diese AGB unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammen mit den AGB ist Zürich. Sollte eine der Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB als solche nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit getroffen hätten.
Bianca Bauer, 15. Juli 2024
8004 Zürich, Schweiz
Datenschutz
Bianca Bauer nimmt den Schutz der persönlichen Daten ernst. Die personenbezogenen Daten werden vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften der Schweiz behandelt.
Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Bianca Bauer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nur, soweit dies zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist. Dazu gehören Informationen, die der Kunde im Rahmen einer Anfrage oder Auftragserteilung zur Verfügung stellt.
Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten
Personenbezogenen Daten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung des Auftrages genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Vertragserfüllung notwendig ist oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat.
Datensicherheit
Bianca Bauer setzt technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen ein, um die Daten vor Verlust, Missbrauch und unbefugtem Zugriff zu schützen. Dies ist aber keine Garantie.
Rechte
Der Kunde hat das Recht auf Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Bei Fragen zum Datenschutz kann Bianca Bauer kontaktiert werden.
Bianca Bauer, 15. Juli 2024
8004 Zürich, Schweiz